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Schulordnung des Max-Planck-Gymnasiums

Das Leben vieler Menschen auf begrenztem Raum ist ohne Ordnung kaum möglich. Die Notwendigkeit, allen Beteiligten ein gemeinsames, sinnvolles und möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, erfordert die Anerkennung und Berücksichtigung der folgenden Regelungen. Der Besuch des Max-Planck-Gymnasiums schließt die Anerkennung dieser Schulordnung ein.

1. Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:20 Uhr. Das Haus wird im Sommer um 8:10 Uhr, im Win­ter von November bis Februar um 8:00 Uhr für die Schüler:innen geöffnet. Die Schüler:innen können sich bis zum Klingeln um 8:15 Uhr im Erdgeschoss, jedoch nicht in den Gän­gen des naturwissenschaftlichen Anbaus aufhalten. Die Schüler:innen, die aus zwingenden Gründen weit vor 8:00 Uhr die Schule erreichen, können bis 8:00 Uhr den Warteraum in der Pausenhalle und in der Cafeteria der Schule benutzen. Für Schüler:innen, deren Unterricht bereits um 7:30 Uhr beginnt, ist das Haus ab 7:25 Uhr geöffnet.

2. Benutzung von Fahrzeugen

a.Fahrräder und E-Roller

Die Schüler:innen dürfen grundsätzlich mit Fahrrädern und im Alter ab 14 Jahren mit E-Rollern zur Schule kommen. Diese Fahrzeuge sind nur dann gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert, wenn die Schulweglänge mehr als 2 km beträgt. Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet. Insbesondere ist das Fahrrad bzw. der E-Roller in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes und im Durchgang zwischen Hauptgebäude und Toilettentrakt zu schieben. Fahrräder und E-Roller dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen in den Fahrradständern abgestellt werden. Das sind zurzeit

- die Fahrradständer des Schulhofs, die an der Begrenzung zur Goldbergstraße und zum Fuß- und Radweg zwischen Goldbergstraße und Westerholter Straße hin liegen

- die Fahrradständer an der Turnhalle.

b. Motorgetriebene Zweiräder

Wenn Schüler:innen mit Mofas, Mopeds, Motorrädern oder Motorrollern zur Schule kommen, sind diese nicht versichert. Zum Abstellen ist nur die Fläche links vom Aulaeingang unter der Überdachung (nicht vor dem Aulaeingang) zugelassen.

c. Autos

Autos sind nicht gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert. Die dem MPG und AvD zugewiesenen Parkplätze hinter dem AvD stehen den Lehrkräften und solchen Personen, die zur Wahrnehmung dienstlicher Geschäfte die Schule besuchen, zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann Lernenden eine Parkerlaubnis erteilt werden. Ab der 2. großen Pause steht der Parkplatz auch Schüler:innen zur Verfügung. Das Parken auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.

3. Lehrkräfteraum / Fachraum

Jede Klasse ist für die Sauberkeit des von ihr benutzten Raumes verantwortlich. Sollten Räume verschmutzt oder Mobiliar beschädigt vorgefunden werden, so sollte das sofort bei der jeweiligen Lehrkraft vorgebracht werden. Die Oberlichter sollten nach jeder Stunde geöffnet und die Flügelfenster gekippt werden, auch im Winter. Bei Schulschluss müssen die Fenster in allen Räumen geschlossen werden. Schüler:innen dürfen die Flügelfenster nur in Anwesenheit und auf Anweisung einer Lehrkraft vollständig öffnen. Entsprechendes gilt für die Flure. Auch ist es nicht gestattet, die Fensterbänke in den Räumen und auf den Fluren als Sitzbänke zu benutzen. Mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden an Einrichtungen und Anlagen der Schule werden auf Kosten der dafür Verantwortlichen behoben.

4. Unterrichts- und Pausenzeiten

0. Stunde 07:30 Uhr–8:15 Uhr 45 min
kleine Pause 08:15 Uhr–8:20 Uhr 05 min
1. Stunde 08:20 Uhr–09:05 Uhr 45 min
kleine Pause 09:05 Uhr–09:10 Uhr 05 min
2. Stunde 09:10 Uhr–09:55 Uhr 45 min
große Pause 09:55 Uhr–10:15 Uhr 20 min
3. Stunde 10:15 Uhr–11:00 Uhr 45 min
kleine Pause 11:00 Uhr–11:05 Uhr 05 min
4. Stunde 11:05 Uhr–11:50 Uhr 45 min
große Pause 11:55 Uhr-12:05 Uhr 15 min
5. Stunde 12:05 Uhr–12:50 Uhr 45 min
kleine Pause 12:50 Uhr-12:55 Uhr 05 min
6. Stunde 12:55 Uhr-13:40 Uhr 45 min
kleine Pause 13:40 Uhr-13:50 Uhr 10 min
7. Stunde 13:50 Uhr–14:35 Uhr 45 min
kleine Pause 14:35 Uhr–14:40 Uhr 05 min
8. Stunde 14:40 Uhr–15:25 Uhr 45 min
kleine Pause 15:25 Uhr–15:30 Uhr 05 min
9. Stunde 15:30 Uhr–16:15 Uhr 45 min
kleine Pause 16:15 Uhr–16:20 Uhr 05 min
10. Stunde 16:20 Uhr–17:05 Uhr 45 min

Der Zeitpunkt der kleinen Pausen innerhalb von Doppelstunden kann an die Unterrichtsgestaltung angepasst werden.

Das Verhalten im Gebäude sollte von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb ist Laufen und störendes Lärmen nicht gestattet. Während der großen Pausen verlassen alle Schüler:innen gemäß des Leitfadens 'Pausenverhalten' die Klassen-/Lehrkräfte- und Fachräume bzw. Flure und Treppenhäuser im Hauptgebäude und im Anbau. Neben dem schulischen Außengelände steht auch der Innenhof zur Pausengestaltung zur Verfügung.

Bei Regenwetter wird durch das Klingelzeichen zu Pausenbeginn auf eine Regenpause hingewiesen.

MPG und AvD haben ein gemeinsames Schulgelände.

Die Schüler:innen der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Wenn sie sich auf dem zum AvD gehörenden Teil des Schulgeländes aufhalten, haben sie den Anordnungen der dortigen Lehrkräfte Folge zu leisten.

Die Schüler:innen der Jahrgangsstufen EF bis Q2 dürfen das Schulgelände verlassen. In allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot. Der Konsum von Alkohol auf dem Schulgelände ist untersagt.

Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht am Unterrichtsraum, so meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin dies im Sekretariat.

Schüler:innen benutzen die Toiletten auf dem Schulhof (die Toiletten im Hauptgebäude und im Anbau stehen Lehrkräften und Besuchenden zur Verfügung).

5. Benutzung privater digitaler Endgeräte

Die Benutzung privater digitaler Endgeräte in der Schule ist unter Punkt 7.4.5 im Medienkonzept der Schule (siehe Schulentwicklungsprogramm) geregelt. Verstöße gegen die dort aufgeführten Vereinbarungen haben erzieherische Maßnahmen zur Folge. Auch kann das private digitale Endgerät durch die Lehrkraft vorübergehend eingezogen werden. In besonders schweren Fällen (Verstöße gegen die Strafgesetzordnung) wird durch eine Strafanzeige reagiert.

Alle Bereiche im Schulgebäude außerhalb der Klassen-/Lehrkräfte- und Fachräume sind Digital Detoxing Bereiche, in denen die Benutzung digitaler Endgeräte laut Beschluss der Schulkonferenz strikt untersagt ist. Eine Ausnahme gilt für unterrichtliche Zwecke, für die nur die von der Schule bereitgestellten Tablets verwendet werden dürfen.

6. Benutzung des Telefons im Sekretariat

Das Telefon im Sekretariat kann von Schüler:innen kostenlos in Anspruch genommen werden, wenn wegen Krankheit, Unwohlsein oder Unfall eine Benachrichtigung der Eltern sinnvoll bzw. notwendig ist.

7. Fundsachen

Fundsachen werden bei der Hausmeisterin, Frau Kühling, abgegeben. Für verloren gegangene Wertsachen haftet die Schule nicht. In der abgelegten Garderobe dürfen keine Wertsachen verbleiben. Während der Sportstunde sind alle Wertgegenstände und Geld der Lehrkraft zur Sicherstellung zu übergeben.

Stand: Juni 2024