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Schulordnung des Max-Planck-Gymnasiums

Das Leben vieler Menschen auf begrenztem Raum ist ohne Ordnung kaum möglich. Die Notwendigkeit, allen Beteiligten ein gemeinsames, sinnvolles und möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, erfordert die Anerkennung und Berücksichtigung der folgenden Regelungen. Der Besuch des Max-Planck-Gymnasiums schließt die Anerkennung dieser Schulordnung ein.

1. Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 8:20 Uhr. Das Haus wird im Sommer um 8:15 Uhr, im Winter von November bis Februar um 8:05 Uhr geöffnet. Die Schüler:innen können sich im Winter im vorderen Teil in der Pausenhalle aufhalten.

Die Schüler:innen, die aus zwingenden Gründen weit vor 8:20 Uhr die Schule erreichen, können bis zu diesem Zeitpunkt den Warteraum der Schule benutzen.

2. Benutzung von Fahrzeugen

a. Fahrräder

Die Schüler:innen dürfen mit Fahrrädern zur Schule kommen. Diese sind nur dann gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert, wenn die Schulweglänge mehr als 2 km beträgt.

Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet. Insbesondere ist das Fahrrad in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes und im Durchgang zwischen Hauptgebäude und Toilettentrakt zu schieben.

Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das sind zurzeit

- der Streifen des Schulhofs, der an der Begrenzung zur Goldbergstraße hin liegt

- die Fläche hinter der Schule, auf der sich die Fahrradständer befinden.

b. Motorgetriebene Zweiräder

Wenn Schüler:innen mit Mofas, Mopeds, Motorrädern oder Motorrollern zur Schule kommen, sind diese nicht versichert.

Zum Abstellen sind nur die Flächen in der Nähe der Aula und unter der Überdachung vor der Aula (außer vor dem Aulaeingang) zugelassen.

c. Autos

Autos sind nicht gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert. Die dem MPG und AvD zugewiesenen Parkplätze hinter dem AvD stehen den Lehrkräften und solchen Personen, die zur Wahrnehmung dienstlicher Geschäfte die Schule besuchen, zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann Schüler:innen eine Parkerlaubnis erteilt werden. Ab der 2. großen Pause steht der Parkplatz auch Schüler:innen zur Verfügung. Das Parken auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.

3. Lehrkräfteraum / Fachraum

Jede Klasse ist für die Sauberkeit des von ihr benutzten Raumes verantwortlich. Sollten Räume verschmutzt oder Mobiliar beschädigt vorgefunden werden, so sollte das sofort bei der jeweiligen Lehrkraft vorgebracht werden.

Die Oberlichter sollten nach jeder Stunde geöffnet und die Flügelfenster gekippt werden, auch im Winter. Bei Schulschluss müssen die Fenster in allen Räumen geschlossen werden.

Schüler:innen dürfen die Flügelfenster nur in Anwesenheit und auf Anweisung einer Lehrkraft vollständig öffnen. Entsprechendes gilt für die Flure.

Auch ist es nicht gestattet, die Fensterbänke in den Räumen und auf den Fluren als Sitzbänke zu benutzen.

Mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden an Einrichtungen und Anlagen der Schule werden auf Kosten der dafür Verantwortlichen behoben.

4. Unterrichts- und Pausenzeiten

 

Stunde Sek. I ohne 7. Stunde + Sek II Zeit in min    
1. Stunde 8:20 Uhr–9:05 Uhr 45    
kleine Pause 9:05 Uhr–9:10 Uhr 5  
2. Stunde 9:10 Uhr–9:55 Uhr 45  
große Pause 09:55 Uhr–10:15 Uhr 20  
3. Stunde 10:15 Uhr–11:00 Uhr 45  
kleine Pause 11:00 Uhr–11:05 Uhr 5  
4. Stunde

11:05 Uhr–11:50 Uhr

45  
große Pause 11:55 Uhr-12:05 Uhr 15  
5. Stunde 12:05 Uhr–12:50 Uhr 45  
kleine Pause 12:50 Uhr-12:55 Uhr 5  
6. Stunde 12:55 Uhr-13:40 Uhr 45    
kleine Pause 13:40 Uhr-13:50 Uhr 10    
7. Stunde 13:50 Uhr–14:35 Uhr 45    
kleine Pause 14:35 Uhr–14:40 Uhr 5  
8. Stunde 14:40 Uhr–15:25 Uhr 45  
kleine Pause 15:25 Uhr–15:30 Uhr 5  
9. Stunde 15:30 Uhr–16:15 Uhr 45  
kleine Pause 16:15 Uhr–16:20 Uhr 5  
10. Stunde 16:20 Uhr–17:05 Uhr 45  

 

Der Zeitpunkt der kleinen Pausen innerhalb von Doppelstunden kann an die Unterrichtsgestaltung angepasst werden.

Das Verhalten im Gebäude sollte von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb ist Laufen und störendes Lärmen nicht gestattet. Während der Langpausen verlassen alle Schüler:innen die Klassen und Fachräume bzw. Flure und Treppenhäuser im Hauptgebäude und im Anbau. Der Innenhof steht zur Pausengestaltung zur Verfügung.

MPG und AvD haben ein gemeinsames Schulgelände.

Die Schüler:innen der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Wenn sie sich auf dem zum AvD gehörenden Teil des Schulgeländes aufhalten, haben sie den Anordnungen der dortigen Lehrkräfte Folge zu leisten.

Die Schüler:innen der Jahrgangsstufen EF bis Q2 dürfen das Schulgelände verlassen.

In allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot. Der Genuss von Alkohol auf dem Schulgelände ist untersagt.

Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht am Unterrichtsraum, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

Schüler:innen benutzen die Toiletten auf dem Schulhof (die Toiletten im Hauptgebäude und im Anbau stehen Lehrkräften und Besuchern zur Verfügung).

5. Benutzung privater digitaler Endgeräte

Die Benutzung privater digitaler Endgeräte in der Schule ist unter Punkt 7.4.5 im Medienkonzept der Schule (siehe Schulentwicklungsprogramm) geregelt. Verstöße gegen die dort aufgeführten Vereinbarungen haben erzieherische Maßnahmen zur Folge. Auch kann das private digitale Endgerät durch die Lehrkraft vorübergehend eingezogen werden. In besonders schweren Fällen (Verstöße gegen die Strafgesetzordnung) wird durch eine Strafanzeige reagiert.

6. Benutzung des Telefons im Sekretariat

Das Telefon im Sekretariat kann von Schüler:innen kostenlos in Anspruch genommen werden, wenn wegen Krankheit, Unwohlsein oder Unfall eine Benachrichtigung der Eltern sinnvoll bzw. notwendig ist.

7. Fundsachen

Fundsachen werden bei der Hausmeisterin, Frau Kühling, abgegeben.

Für verloren gegangene Wertsachen haftet die Schule nicht. In der abgelegten Garderobe dürfen keine Wertsachen verbleiben.

Während der Sportstunde sind alle Wertgegenstände und Geld der Lehrkraft zur Sicherstellung zu übergeben.

Stand: August 2023