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Vorgehen im Fall einer angeordneten Quarantäne

Liebe Eltern,

falls Ihr Kind in eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne muss, bitte informieren Sie die Schule über das Sekretariat und die Klassen- bzw. die Jahrgangsstufenleitung. Die Leitungen informieren anschließend die jeweiligen Fachkolleginnen bzw. -kollegen. Diese werden dann eigenständig die betroffenen Schülerinnen und Schüler über IServ mit Aufgabenmaterial versorgen. Deshalb sollte der IServ-Account mindestens einmal am Tag kontrolliert werden. Das Nachholen verpasster Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I regelt die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer in Absprache mit der Klassenleitung. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe erstellt die Oberstufenkoordination in Absprache mit der Stufenleitung einen individuellen Terminplan für die Nachschreibklausuren. Im Bedarfsfall werden Sie von unserer Seite kontaktiert.