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Schulordnung des Max-Planck-Gymnasiums

Das Leben vieler Menschen auf begrenztem Raum ist ohne Ordnung kaum möglich. Die Notwendigkeit, allen Beteiligten ein gemeinsames, sinnvolles und möglichst ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen, erfordert die Anerkennung und Berücksichtigung der folgenden Regelungen. Der Besuch des Max-Planck-Gymnasiums schließt die Anerkennung dieser Schulordnung ein.

1. Unterrichtsbeginn

Der Unterricht beginnt um 8:20 Uhr. Das Haus wird im Sommer um 8:15 Uhr, im Winter von November bis Februar um 8:05 Uhr geöffnet. Die Schüler/innen können sich im Winter im vorderen Teil in der Pausenhalle aufhalten.

Schüler/innen die aus zwingenden Gründen weit vor 8:20 Uhr die Schule erreichen, können bis zu diesem Zeitpunkt den Warteraum der Schule benutzen.

2. Benutzung von Fahrzeugen

a. Fahrräder

Schülerinnen und Schüler dürfen mit Fahrrädern zur Schule kommen. Diese sind nur dann gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert, wenn die Schulweglänge mehr als 2 km beträgt.

Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet. Insbesondere ist das Fahrrad in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes und im Durchgang zwischen Hauptgebäude und Toilettentrakt zu schieben.

Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Das sind zurzeit

  • der Streifen des Schulhofs, der an der Begrenzung zur Goldbergstraße hin liegt
  • die Fläche hinter der Schule, auf der sich die Fahrradständer befinden.

b. Motorgetriebene Zweiräder

Wenn Schüler/innen mit Mofas, Mopeds, Motorrädern oder Motorrollern zur Schule kommen, sind diese nicht versichert.

Zum Abstellen sind nur die Flächen in der Nähe der Aula und unter der Überdachung vor der Aula (außer vor dem Aulaeingang) zugelassen.

c. Autos

Autos sind nicht gegen Diebstahl bzw. Beschädigung versichert. Die dem MPG und AvD zugewiesenen Parkplätze hinter dem AvD stehen den Lehrkräften und solchen Personen, die zur Wahrnehmung dienstlicher Geschäfte die Schule besuchen, zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen kann Schülern eine Parkerlaubnis erteilt werden. Ab der 2. großen Pause steht der Parkplatz auch Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Das Parken auf dem Schulhof ist nicht erlaubt.

3. Klassenraum

Jede Klasse ist für die Sauberkeit des von ihr benutzten Klassenraumes verantwortlich. Sollten Räume verschmutzt oder Mobiliar beschädigt vorgefunden werden, so sollte das sofort beim Hausmeister oder dem Klassenlehrer vorgebracht werden.

Die Oberlichter sollten nach jeder Stunde geöffnet und die Flügelfenster gekippt werden, auch im Winter. Schüler/innen dürfen die Flügelfenster nur in Anwesenheit und auf Anweisung eines Lehrers vollständig öffnen

Entsprechendes gilt für die Flure.

Auch ist es nicht gestattet, die Fensterbänke in den Räumen und auf den Fluren als Sitzbänke zu benutzen.

Mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden an Einrichtungen und Anlagen der Schule werden auf Kosten der dafür Verantwortlichen behoben.

Bei Unterricht in den Fachräumen nehmen die Schüler/innen ihre Taschen mit in die Pause. In den Klassenräumen darf nichts auf den Tischen liegen bleiben, da diese Räume auch für anderen Unterricht benötigt werden.

Dasselbe gilt für die Fachräume.

In den Kurzpausen gehen die Schüler/innen unverzüglich in den Raum, in dem sie in den folgenden Stunden Unterricht haben.

4. Pausen

Unterrichtsstunde Pause
BeginnEnde / Beginn Ende
1. 8:20 Uhr 9:05 Uhr 9:10 Uhr
2. 9:10 Uhr 9:55 Uhr 10:15 Uhr
3. 10:15 Uhr 11:00 Uhr 11:05 Uhr
4. 11:05 Uhr 11:50 Uhr 12:05 Uhr
5. 12:05 Uhr 12:50 Uhr 12:55 Uhr
6. 12:55 Uhr 13:40 Uhr  

Montags und mittwochs findet seit der Schulzeitverkürzung nach der 6. Unterrichtsstunde für die Sekundarstufe I eine 30-minütige Mittagspause statt. Danach findet die 7. Unterrichtsstunde von 14:10 Uhr bis 14:55 Uhr und die 8. Unterrichtsstunde von 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr statt.

Das Verhalten im Gebäude sollte von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt sein. Deshalb ist Laufen und störendes Lärmen nicht gestattet.

Die Kurzpausen sind dazu da, den Lehrerwechsel bzw. den Wechsel des Raumes zu ermöglichen. Während der Langpausen verlassen alle Schüler/innen die Klassen und Fachräume bzw. Flure und Treppenhäuser im Hauptgebäude und im Anbau.

Der Innenhof steht nicht zur Pausengestaltung zur Verfügung.

MPG und AvD haben ein gemeinsames Schulgelände.

Die Schüler/innen der Klassen 5–9 dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Wenn sie sich auf dem zum AvD gehörenden Teil des Schulgeländes aufhalten, haben sie den Anordnungen der dortigen Lehrkräfte Folge zu leisten.

Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 11–13 bzw. 10(EF)–12 (Q2) bei G8 dürfen das Schulgelände verlassen.

In allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot. Der Genuss von Alkohol auf dem Schulgelände ist untersagt.

Ist der Lehrer 5 Minuten nach Beginn der Stunde noch nicht im Klassenraum, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

Schüler/innen benutzen die Toiletten auf dem Schulhof (die Toiletten im Hauptgebäude und im Anbau stehen Lehrern und Besuchern zur Verfügung).

5. Handyverbot während des Unterrichts

Das Benutzen von Handys im Unterricht oder während anderer schulischer Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Unterrichtliche Störungen durch Handynutzung können erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Auch kann das Handy durch die Lehrkraft vorübergehend eingezogen werden.

In besonders schweren Fällen (Verstöße gegen die Strafgesetzordnung) wird durch eine Strafanzeige reagiert.

6. Fundsachen

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Für verloren gegangene Wertsachen haftet die Schule nicht. In der abgelegten Garderobe dürfen keine Wertsachen verbleiben.

Während der Sportstunde sind alle Wertgegenstände und Geld dem Lehrer zur Sicherstellung zu übergeben.

7. Benutzung des Telefons

Das Telefon im Sekretariat kann von Schülern kostenlos in Anspruch genommen werden, wenn wegen Krankheit, Unwohlsein oder Unfall eine Benachrichtigung der Eltern sinnvoll bzw. notwendig ist.

Für private Anrufe steht ein Münztelefon in der Pausenhalle zur Verfügung.

8. Schulschluss

Bei Schulschluss müssen die Fenster in den Klassenräumen geschlossen werden.

Gelsenkirchen, 01.08.2010